AGBs

AGBs der Hans Jacksties – Unternehmensberatung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Allgemeine Lizenz- und Software-Vereinbarungen
  • Nutzungsvereinbarungen

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hans Jacksties – Unternehmungsberatung

§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
(1) Die Bezeichnungen “Auftraggeber”, “Vertragspartner”, “Schulungspartner” und “Kursteilnehmer” beschreiben den Auftraggeber unabhängig von der Natur des jeweiligen Vertrages und unabhängig davon alle diejenigen, an die Rechnungen ausgestellt, Dienstleistungen erbracht, Waren geliefert, Mitteilungen gerichtet oder mit denen sonstige Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden. Auftragnehmer ist Hans Jacksties-Gritzmacher.
(2) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen (genannt “DL”) und Produkt- Lieferungen (“Software-Systeme” bzw. Software” genannt “SW” und “Hardware” genannt
“HW”) von Hans Jacksties-Gritzmacher. Bei SW-Auslieferungen gelten neben diesen Bedingungen auch die Softwarelizenzbedingungen der Hans Jacksties – Unternehmensberatung.
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

§ 2 Treueklausel
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle DL neutral und nicht unter Einfluss von Dritten durchzuführen und alle Daten und Ergebnisse vertraulich zu behandeln.

§ 3 Angabepflicht
Der Auftraggeber versichert, alle Daten und Informationen, welche für eine korrekte Beratung, Schulung, Einrichtung und Installation notwendig sind, dem Auftragnehmer mitzuteilen.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote und gesondert vereinbarte Tätigkeiten oder Auszüge aus Angeboten bedürfen der Schriftform. Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Angebotene Dienstleistungen verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, immer zuzüglich Reisekosten und Spesen.
(3) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit eines Pauschalangebotes. Dies beinhaltet Festpreise für fest definierte Leistungen, die gemeinsam im Voraus und in jedem Fall schriftlich vereinbart werden müssen.

§ 5 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte SW und HW unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu überprüfen und abzunehmen.
(2) Die Abnahme einer Lieferung und Teillieferung von Soft- und Hardwareprodukten sowie Dienstleistungen gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber binnen 2 Wochen nach Lieferung keine Beanstandungen in Schriftform erhoben hat.

§ 6 Dienstleistungen
(1) Dienstleistungen sind keine Bestandteile gelieferter HW und SW.
(2) DL-Termine und Anmeldungen zu Schulungen und Seminaren müssen schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen und werden spätestens 7 Werktage vor dem Stattfinden vom Auftragnehmer bestätigt.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, im Krankheitsfall oder aus anderen wichtigen Gründen einen DL-Termin nicht zum vereinbarten Termin zu erbringen. Der Auftragnehmer erhält die
Möglichkeit, einen neuen Termin zu wählen oder ganz von dem DL -Tag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts werden für den DL-Tag bereits gezahlte Beträge zurückerstattet. Darüber hinaus
können keinerlei Kosten geltend gemacht werden.
(4) Werden Schulungen beim Auftraggeber durchgeführt, hat dieser für die notwendigen Räumlichkeiten zu sorgen. Entstehen dem Auftragnehmer zusätzliche Kosten (z.B. für Kursvorbereitung, Reisekosten, Beamer usw. ), werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 7 Zusicherungen – Gewährleistungen und Garantie
(1) Zusicherungen bei Beantwortung von Pflichtenheften werden im Rahmen der vom Auftragnehmer im logischen Zusammenhang verstandenen Funktionsfähigkeit der später ausgelieferten SW getragen.
(2) Die angebotenen Standardsoftwaresysteme leisten den unter der angebotenen Leistungsbeschreibung zu erwartenden Funktionsumfang. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Realisierung von Sonderwünschen oder Vereinfachungen im Sinne des Auftraggebers besteht nicht.
(3) von Hardwaresystemen gelten nur hinsichtlich der grundsätzlichen Nutzbarkeit. Eine Funktionsgarantie kann daraus nicht abgeleitet werden.
(4) Bei vom Auftragnehmer vorgenommene Änderungen, Anpassungen und Erweiterungen an bestehenden Soft- und Hardwaresystemen des Auftraggebers werden Gewährleistungen nur für die vom Auftraggeber geänderten Teile des Gesamtsystems übernommen.
(5) Hans Jacksties-Gritzmacher gewährt die Garantie innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Garantie entfällt, wenn an Ware Fremdeingriffe vorgenommen wurden oder die Ware unsachgemäß
behandelt oder gelagert wurde.
(6) Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Auftraggeber für Leistungen oder Produkte eine ausstehende Vergütung noch nicht vollständig bezahlt hat.

§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Für die Sicherheit seiner Daten und einer korrekten Datensicherung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Vor Dienstleistungserbringung durch den Auftragnehmer ist der Datenbestand
vom Auftraggeber zu sichern!
(2) Werden die im Angebot angegebenen HW- und SW-Voraussetzungen vom Auftraggeber nicht eingehalten, sind Schadensersatzansprüche für die Folgen einer dennoch erfolgten Installation ausgeschlossen!
(3) Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf den ausgewiesenen Betrag des Auftragswertes begrenzt. Insoweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, haftet der Auftraggeber lediglich in dem Umfang, mit deren möglichem Eintritt bei Vertragsabschluss der Auftragnehmer vernünftigerweise aufgrund von Mitteillungen des Vertragspartners zu rechnen hatte. Der Auftragnehmer haftet für verspäteten Vollzug einer Leistung nur dann, wenn die Möglichkeit dieser Ansprüche im Verfahren und Höhe des Wertes mit dem Vertragspartner bei
Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
(4) Für Ratschläge oder die Verwertung der in den Schulungen erworbenen Kenntnisse übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Fälligkeit
(1) Die Preise verstehen sich in Euro (€) zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
(2) Einzeln und gesondert ausgewiesene Dienstleistungen und Produkte sind nach vollendeter Tätigkeit oder erfolgter Lieferung, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Die Gebühren für Wartungsverträge werden mit Vertragsabschluss und im Voraus fällig. Für kürzere Zahlungsintervalle als 12 Monate werden zzgl. zum Rechnungsbetrag
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 8% bei monatlicher, 5% bei vierteljährlicher und 3% bei halbjährlicher Abrechnung erhoben.
(4) Bei Zahlungsverzug von berechneten Leistungen und/oder Produkten fallen Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe nach §288 BGB des Rechnungsbetrages an.
(5) Für Mahnungen werden Mahngebühren in angemessener Höhe berechnet.
(6) Wird Leasing in Anspruch genommen, gelten hierfür die gleichen Zahlungsbedingungen wie für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen.
(7) Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(8) Dem Auftragnehmer ist es vorbehalten die Nebenkosten für Büromaterial, Porto, Telefonate, etc.
pauschal mit 5% vom Honorar, mindestens jedoch in angemessener Höhe zum Aufwand des Projektes in Rechnung zu stellen.
(9) Für Arbeiten auf Veranlassung des Auftraggebers außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, d.h. zwischen 19:00 und 8:00 Uhr, wird ein Zuschlagsfaktor von 1,5 und für Samstags-, Sonntags- bzw.
Feiertagsarbeiten ein Zuschlagsfaktor von 2,0 angesetzt.
(10) Mit der Auftragserteilung wird ein Betrag von 40% der Auftragssumme fällig. Weitere 60% der Auftragssumme werden mit der Installation (auch Einzellizenz- oder Teilinstallationen) fällig. Die Rechnungsstellung weiterer Leistungserbringung (wie z. B. Dienstleistungen aus dem Dienstleistungskatalog des Auftragnehmers) erfolgt wöchentlich in Teilrechnungen nach schriftlichem Leistungsnachweis pro Kalenderwoche und nach Kostennachweis mit deren
Fremdrechnungen.
(11) Hinsichtlich der Reisekosten werden Fahrtkosten bei Benutzung der Deutschen Bundesbahn (gegebenenfalls zzgl. Zuschlägen), Flugkosten bei Benutzung eines Flugzeuges, eine Kilometerpauschale von Euro 0,60 für jeden mit dem PKW gefahrenen Kilometer bzw. die Mietwagenpauschale, sowie Übernachtungskosten und sonstige Auslagen an Hans Jacksties-
Gritzmacher in nachgewiesener Höhe füllig.
(12) Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 – 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von Hans Jacksties-Gritzmacher gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbedingung Eigentum der Hans Jacksties-Gritzmacher.
(2) Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Hans Jacksties-Gritzmacher stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

§ 11 Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§ 12 Datenschutz
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbedingung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten.

§13 Rücktritt, Stornierung
(1) Bei Leistungsverzug einer schriftlich vereinbarten zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Die
Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
(2) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit,
der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.
(3) Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Auftragnehmer bereits
erbrachten Leistungen zu honorieren.
(4) Ein Rücktritt oder Stornierung von beauftragten Dienstleistungen und Produkten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, wenn bereits Dienstleistungen seitens des Auftragnehmers erbracht oder Produkte geliefert wurden.
(5) Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist nur aus wichtigem nachweisbarem Grund möglich. Hans Jacksties-Gritzmacher kann dies ablehnen, wenn die Gründe nach eigenem Ermessen nicht angemessen sind.

§ 14 Handyreparaturen
(1) Bei Handyreparaturen in unserer Werkstatt erlischt die Werksgarantie und Gewährleistung.
(2) Handyreparaturen werden unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung ausgeführt.
(3) Der Kunde prüft bei Übergabe die korrekte Funktion und bestätigt diese mit seiner Zahlung. Nach Übergabe des Geräts übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung, da eine korrekte Handhabung durch dritte von uns nicht gewährleistet werden kann.

§ 15 Fernwartung
(1) Allgemeines
(1.1) Die Basis aller Fernwartungsarbeiten der Firma Hans Jacksties – Unternehmensberatung beruhen auf den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB für Fernwartungen).
(1.2) Grundlage für die Fernwartungs- und Support-Dienstleistung ist das Herunterladen und Starten der Fernwartungssoftware.
(2) Leistung und Ausführung
(2.1) Der Fernwartungsservice wird innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Hans Jacksties – Unternehmensberatung – erbracht. Hans Jacksties – Unternehmensberatung ist bestrebt, die Ausführung des Supports so schnell wie möglich durchzuführen. Ein Anspruch auf eine Terminausführung besteht nicht. (2.2) Ein Anspruch auf Dienstleistung besteht nicht. Hans Jacksties – Unternehmensberatung behält sich vor, die Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen späteren Termin hierfür anzusetzen. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices: – Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation von Software – Unterstützung bei Problemen in Anwendungen – Analyse und Behebung von Fehlersituationen – Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen.
(3) Gewährleistung/ Haftungsausschluss
(3.1) Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der vereinbarte Leistungen dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.

(3.2) Die Sicherung aller Daten (inklusive Betriebssystem und Software) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Hans Jacksties – Unternehmensberatung übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen einer Fernwartung erfolgen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
(3.3) Hans Jacksties – Unternehmensberatung übernimmt keine Haftung dafür, falls die Produkte auf dem Kunden-PC gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzten. Der Kunde hat Hans Jacksties – Unternehmensberatung von allen gegen den Kunden aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Hans Jacksties – Unternehmensberatung übernimmt keine Haftung für fehlende Kunden-Softwarelizenzen.
(4). Datenschutz und Geheimhaltung
(4.1) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass auf seinen EDV-Anlagen, die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften erfolgt. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch Hans Jacksties – Unternehmensberatung liegt in der Verantwortung des Kunden. Hans Jacksties – Unternehmensberatung verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes und Geheimhaltung und ist sich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs bewusst. (4.2) Hans Jacksties – Unternehmensberatung verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die bei der Wartungsmaßnahme gespeichert wurden, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Hans Jacksties – Unternehmensberatung wird alle, durch die Fernwartung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Es ist Hans Jacksties – Unternehmensberatung untersagt, Informationen, die im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden bekannt wurden, für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
(5) Preise und Zahlungsbedingungen
Die Fernwartungsmaßnahmen werden in Serviceeinheiten (6 Minuten) berechnet. Jede weitere angefangene Zehntelstunde wird als zusätzliche Serviceeinheit berechnet. In Anspruch genommene Dienstleistungen sind nach Zugang der Rechnung unmittelbar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.

§ 16 Sonstiges
(1) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmunen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die Ansprüche aus Wechseln und Schecks ist nach unserer Wahl der Firmenssitz von Hans Jacksties-Gritzmacher oder Frankfurt am Main.